Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist eine Forderung der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV (§ 9) in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung (§ 6) im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung.
Bei einem explosionsgefährdeten Bereich handelt es sich um einen Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in einer solchen Menge zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt nicht als explosionsgefährdeter Bereich. Ob ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegt, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wenn ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegt, muss der Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, ein Explosionschutzdokument erstellen.
Das Ingenieurbüro INGBAS Führer unterstützt Sie bei Erstellung des Explosionschutzdokuments unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Technischen Regeln (z.B. Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV, Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS), ATEX-Richtlinien, DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“).