INGBAS Führer übernimmt die Stellung eines Brandschutzbeauftragten gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01, VdS3111 und DGUV Information 205-003. "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten".
Brände führen in der Regel zu großen Schäden und können in vielen Fällen die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen gefährden.
Aus diesen Gründen ist die eingehende Beratung durch einen externen Brandschutzbeauftragten oder besser noch dessen Bestellung nachdrücklich zu empfehlen. Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus der Art und der Nutzung eines Gebäudes sowie der Anwendung der Musterbauordnung (MBO) und der Musterindustriebaurichtlinie (MindBauRL) entstehen.
In einer Gefährdungsbeurteilung werden die betriebsspezifischen Brandgefahren und die damit verbundenen Risiken individuell für das Unternehmen ermittelt. Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird auf die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2„Maßnahmen gegen Brände“ und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ verwiesen.