Betriebsanweisungen

Der Arbeitgeber ist per Gesetz verpflichtet, seine Arbeitnehmer in mögliche Gefährdungen, die beim Umgang mit Arbeitsmitteln, Anlagen oder Gefahrstoffen entstehen können, mit Hilfe von Betriebsanweisungen zu unterweisen. Diese Betriebsanweisungen sind in verständlicher Form und Sprache den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen.