Gefährdungsbeurteilungen

Die Grundlage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach §5 und §6 ArbSchG hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung zu ermitteln und zu dokumentieren, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Das Ingenieurbüro INGBAS Führer unterstützt Sie bei Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und weiteren Verordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, etc.)