Nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die bereits ab 29.12.2009 verbindlich anzuwenden ist, ist eine Risikobeurteilung erforderlich. Für nicht verwendungsfertige Teilmaschinen ist vom Hersteller eine Herstellererklärung mitzuliefern. Das Konformitätsverfahren setzt bereits bei der Konzeption der Maschine bzw. Anlage an und behandelt den gesamten Lebenszyklus bis hin zur Verschrottung / Entsorgung.
Unsere Leistungen:
Während Sie sich als Maschinenhersteller, Inverkehrbringer oder als Endnutzer einer aus Einzelmaschinen aufgebauten Fertigungsanlage der Konstruktion, dem Bau und der Zusammenstellung Ihrer Maschinen widmen, begleiten wir Sie durch das gesamte Konformitätsverfahren und unterstützen Sie von Anfang an bei der Erstellung der vorgeschriebenen Gefahrenanalysen und Risikobeurteilungen auf Grundlage der einschlägigen harmonisierten Normen (DIN ISO 12100 – T1 und T2, EN ISO 14121-1, etc.).
Bei Vorliegen vollständiger Gefahrenanalysen bzw. Risikobeurteilungen darf eine EG-Konformitätserklärung oder Herstellererklärung für die Maschine ausgestellt und bei verwendungsfertigen Maschinen die CE-Kennzeichnung angebracht werden.