Sie, als Arbeitgeber, sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezüglich ihres Tatigkeitsprofils in regelmäßigen Abständen auf möglich auftretende Gefahren hin zu unterweisen. Eine diesbezügliche Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei und bei der Unterweisungsplanung unterstützt Sie das Ingenieurbüro.